Um eine ordnungsgemäße Funktion des Verbindungskabels zwischen Sensorelement und Auswerteeinheit zu gewährleisten, muss am Montageort der Mindestbiegeradius des Verbindungskabels von 20 mm (0,79") eingehalten werden und die erste Biegung des Verbindungskabels muss zu beiden Enden jeweils einen Mindestabstand von 30 mm (1,18") einhalten. Außerdem darf der Winkel des Kabelaustritts an der Sensorelementtülle nicht größer als 60° sein und es darf kein Zug auf dem Verbindungskabel liegen.
Auch muss das Verbindungskabel so verlegt werden können, dass es nicht durch wärmeleitende oder wärmeabstrahlende Komponenten beeinträchtigt wird.